Krankenhausreform 2026: Schließungen, Zusammenlegungen – und was das für Ärzte bedeutet

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Igor Naumann 11 Min. Lesezeit

Sie überlegen einen Wechsel? Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was der Markt in Ihrer Fachrichtung gerade hergibt.

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Schließungen ganzer Standorte, Zusammenlegungen von Abteilungen – was die Krankenhausreform für Fachbereiche und für Ärzte bedeutet, zeigen die Zahlen: Statistisches Bundesamt, RWI, Bundesärztekammer, Bundesagentur für Arbeit.

Die Krankenhausreform ist kein Plan mehr, sondern geltendes Recht. Das KHVVG, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, gilt seit 2025, seit April 2026 in der Fassung des KHAG, des Krankenhausreformanpassungsgesetzes. Laut Bundesgesundheitsministerium (Mitteilung vom 6. März 2026) gibt es 61 Leistungsgruppen, und die Vorhaltevergütung wird ab 2030 vollständig wirksam. Die Leistungsgruppen müssen die Länder den Krankenhäusern bis Ende 2027 zuweisen – die Fristen dazu weiter unten.

Das Gesetz beschreibt die Regeln. Wir sehen die Praxis: Schließungen ganzer Standorte und Zusammenlegungen von Abteilungen laufen bereits, vor allem in den Ballungsräumen. Die Größenordnung in einer Zahl: Laut Krankenhaus Rating Report 2026 des RWI sind rund 400 Standorte mittelfristig gefährdet. Zur Einordnung: Laut Statistischem Bundesamt (Stand 10. September 2026) gab es 2025 in Deutschland 1.807 Krankenhäuser. Im Folgenden: welche Fachbereiche es trifft, was mit den Ärzten geschlossener Standorte passiert und warum die „freien Kapazitäten“, mit denen die Politik rechnet, ausbleiben könnten.

Was die Reform festlegt

Krankenhausreform: 61 Leistungsgruppen statt Betten, Zuweisung bis 2027

Nur das, was ein Arzt wissen muss: Geplant wird nach 61 Leistungsgruppen statt nach Betten, jede mit Qualitätskriterien für Personal und Ausstattung und mit Mindestvorhaltezahlen. Wer die Kriterien nicht erfüllt, verliert die Leistungsgruppe – und die Erlöse daraus. Die Länder weisen die Leistungsgruppen bis Ende 2027 zu; die Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen soll laut Gesundheitsministerium Brandenburg bis zum 12. Dezember 2026 erlassen werden. Der Transformationsfond zahlt nach § 12b KHG unter anderem für die „Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses“ und für den „Abbau von Doppelstrukturen, insbesondere durch Standortzusammenlegungen“. Die Reform schließt keine Krankenhäuser selbst. Sie setzt die Regeln, nach denen Länder und Träger schließen und zusammenlegen werden.

Was bereits passiert: Standorte schließen, Abteilungen werden zusammengelegt

Zuerst die Größenordnung. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2025 in Deutschland 1.807 Krankenhäuser und 468.803 Betten – 34 Krankenhäuser weniger als 2024 und 67 weniger als 2023. Laut Krankenhaus Rating Report 2026 des RWI hat die Hälfte der Krankenhäuser das Jahr 2024 mit einem Verlust abgeschlossen, 22% befanden sich im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr, und bei der Hälfte der Häuser reichte die Liquidität für weniger als anderthalb Wochen. Sollten die geplanten Erlöskürzungen kommen, würden nach Einschätzung des RWI bis 2030 rund 68% der Krankenhäuser Verluste schreiben. Die rund 400 Standorte nennt das RWI „gefährdet“ – das ist eine Risikoeinschätzung, keine Schließungsliste.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Nordrhein-Westfalen – das Land, in dem die Planung nach Leistungsgruppen als erstes gilt. Laut Gesundheitsministerium NRW sind seit dem 1. Januar 2026 alle 64 Leistungsgruppen des Landes vollständig in Kraft – NRW plant nach einem eigenen Katalog, bundesweit sind es 61. Die Konzentration zeigt sich in den Zuweisungen: Bei der Knie-Endoprothetik standen 214 Anträgen 136 Zuweisungen gegenüber – minus 36%; beim Leberkrebs 113 Anträgen 29 Zuweisungen – minus 74%. Das ist die „Zusammenführung von Abteilungen“: Die Leistung bleibt in der Region, aber in weniger Häusern als bisher.

Wir sehen es jeden Tag in Gesprächen mit den Führungsetagen der Krankenhäuser: Zusammenlegungen und Schließungen laufen zuerst in den Ballungsräumen – Köln, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, München. Dort bieten mehrere Krankenhäuser in kurzer Fahrzeit voneinander dasselbe an, und diese Doppelstrukturen baut die Reform zuerst ab. Eine Zahl, die das von der anderen Seite bestätigt: Laut Bundesagentur für Arbeit ist der Ärztemangel „vor allem in ländlichen Gebieten, weniger in Ballungszentren“ zu spüren. Die Städte verlieren Doppelstrukturen. Das Land bekommt dadurch aber kaum Ärzte.

Welche Fachbereiche es am stärksten trifft

Krankenhausreform trifft Geburtshilfe: Entbindungskliniken minus 51,3 Prozent

Es trifft nicht die „schlechten“ Abteilungen, sondern die mit kleinen Fallzahlen – dort, wo die Mindestvorhaltezahl nicht erreicht wird. Drei Fachbereiche trifft es nach unserer Beobachtung zuerst.

Geburtshilfe – der Fachbereich, für den es eine amtliche Zeitreihe gibt. Laut Statistischem Bundesamt (Mitteilung vom 17. März 2026) gab es 1991 noch 1.186 Krankenhäuser, in denen Kinder entbunden wurden, 2024 waren es 578 – minus 51,3%. Diese Konzentration läuft seit Jahrzehnten, die Reform setzt sie fort. Die Zahl der Fachabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sank von 1.275 auf 758. In Großstädten erreichen 95,1% der Frauen zwischen 16 und 49 Jahren ein solches Krankenhaus innerhalb von 15 Minuten, in kleineren Städten und ländlichen Gemeinden 29,9%. Die Reform hat den Zuschlag für die Geburtshilfe um ein Jahr verlängert – und damit das Problem anerkannt.

Chirurgie. Die Konzentration läuft über die Leistungsgruppen: Die Zahlen aus NRW zur Onkochirurgie und Endoprothetik gehören in diese Reihe. Für die Allgemeine Chirurgie hat das KHAG die Personalanforderung gelockert: Laut Berufsverband der Deutschen Chirurgie kann ein Allgemeinchirurg durch zwei Chirurgen der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Viszeralchirurgie ersetzt werden. Aber die Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen kommt bis zum 12. Dezember 2026, und chirurgische Abteilungen mittelgroßer Häuser sind die ersten Kandidaten für eine Zusammenlegung. Das ist unsere Beobachtung aus den Gesprächen mit den Krankenhäusern.

Urologie. Eine amtliche Zahl zu den Verlusten gibt es noch nicht. Der Berufsverband der Deutschen Urologie warnt: „Wer die Qualitätskriterien und Mindestfallzahlen nicht erfüllt, riskiert den Verlust ganzer Leistungsgruppen – und damit der Erlöse.“ Wir nennen die Urologie in dieser Reihe, weil wir in den Gesprächen mit den Krankenhäusern dasselbe Muster sehen: Abteilungen mit kleinen Fallzahlen sind die ersten Kandidaten.

Die Folge: arbeitslos in der Stadt, gesucht auf dem Land

Nach unserer Beobachtung und so paradox es klingt, stehen nach Schließungen und Zusammenlegungen einige Ärzte ohne Job da. Eine Zahl, die diese Beobachtung zugleich bestätigt und präzisiert. Laut Bundesagentur für Arbeit waren 2025 im Durchschnitt 10.000 Ärztinnen und Ärzte arbeitslos gemeldet – 7% mehr als im Vorjahr. Zugleich lag die Arbeitslosenquote bei 2,5%, und die Behörde nennt das „Vollbeschäftigung“. Die Bundesärztekammer zählt ähnlich: Laut Ärztestatistik 2025 waren Ende 2025 11.151 Ärzte ohne Arbeit, 9,3% mehr als ein Jahr zuvor. Ehrlich gesagt: Die Arbeitslosigkeit unter Ärzten steigt laut Behörde seit einigen Jahren, bleibt im Bundesdurchschnitt aber niedrig.

Hinter dem Bundesdurchschnitt stehen zwei Märkte. Im Ballungsraum konkurriert ein Arzt nach der Schließung seines Standorts mit Kollegen derselben Fachrichtung um die verbliebenen Stellen – und auch diese werden zusammengelegt. Außerhalb der Ballungsräume bleibt eine Stelle dagegen oft monatelang unbesetzt. Umziehen wollen viele zumindest im Moment nicht: Der Partner arbeitet, die Kinder gehen zur Schule.

Nach § 147 SGB III wird Arbeitslosengeld nach 24 Monaten Versicherungspflicht zwölf Monate lang gezahlt; bei längerer Versicherungszeit ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18, ab 58 bis zu 24 Monate. Spannend wird es, wenn bei den ersten Ärzten geschlossener Standorte das Arbeitslosengeld ausläuft: Steigt dann die Bereitschaft zum Umzug? Eine Antwort darauf hat noch niemand.

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Die unterschätzte Gefahr: „freie Kapazitäten“, die es nicht geben würde

Ärztestatistik 2025: Anteil der Fachärzte über 60 nach Fachbereich

Die Rechnung der Politik ist einfach: Hier einen Standort schließen – und die freigesetzten Ärzte schließen dort die Lücke. Aus unseren täglichen Gesprächen wissen wir: So läuft es bei weitem nicht immer. Die Ärzte geschlossener Standorte verlassen oft den Arbeitsmarkt auf zwei Wegen.

Der erste – die Frührente. Laut Ärztestatistik 2025 der Bundesärztekammer sind von 446.120 berufstätigen Ärzten 104.288 älter als 60 – 23,4%. In der Chirurgie sind es 26,3%, in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe 29,3%, in der Urologie 26,7%, in der Inneren Medizin 26,5%. Ein Arzt über sechzig zieht nach der Schließung seines Standorts in den meisten Fällen nicht in eine andere Stadt. Er geht meistens in die sogenannte Frührente. Die Bedingungen dafür regelt in der Regel nicht die gesetzliche Rentenversicherung, sondern das ärztliche Versorgungswerk: Als dessen Mitglieder können sich angestellte Ärzte nach § 6 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, und die Regeln für den früheren Ruhestand stehen in der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks. Die Zahl der Ärzte im Ruhestand ist 2025 um 2,3% auf 106.422 gestiegen.

Der zweite – der Weg zurück in die Heimat. Ärzte mit Migrationshintergrund, die in Deutschland zu Fachärzten ausgebildet wurden, gehen nach Kündigung und Standortschließung nach unserer Erfahrung häufig nicht woanders in Deutschland arbeiten, sondern verlassen das Land Richtung Heimat. Auch insgesamt verlassen Ärzte Deutschland: Laut derselben Statistik der Bundesärztekammer sind 2.234 Ärzte im Jahr 2025 abgewandert, die meisten in die Schweiz (653) und nach Österreich (341).

Das Ergebnis: Jeder geschlossene Standort im Ballungsraum gibt dem Markt weniger Ärzte zurück, als die Planung annimmt. Für den Arzt, der bleibt, heißt das eines: Die Nachfrage nach ihm bleibt in den nächsten Jahren – aber eher nicht dort, wo er jetzt lebt.

Was das für Ihre Entscheidung bedeutet

Der Markt reagiert bereits. Laut Ärztebarometer 2025 – einer Studie von Ärztestellen, dem Stellenmarkt des Deutschen Ärzteblatts, unter 3.132 angestellten Ärztinnen und Ärzten – sagen 25,8%, dass die Reform ihre Wechselabsicht beeinflusst; unter Oberärzten sind es 38,6%, unter Chefärzten 29,1%.

Wir haben diese Fragen zur Reform schon 2024 gestellt und stellen sie heute wieder: Ist das nicht ein bisschen schnell? Ist das nicht etwas planlos und unvorbereitet? Ist das nicht gefährlich? Und Sie sollten sich andere Fragen stellen: wie sicher und gut Ihr Arbeitsplatz ist; ob die Umstände auch dann tragbar wären, wenn die nächsten freiwerdenden Arztstellen wegen Sparmaßnahmen nicht besetzt werden, die Arbeit aber nicht weniger wird; welche Alternativen es geben kann.

Drei konkrete Schritte:

  1. Klären Sie, welche Leistungsgruppen Ihrer Abteilung zugewiesen und welche Anträge abgelehnt wurden. Die Länder veröffentlichen entsprechende Entscheidungen. Eine Abteilung ohne Leistungsgruppe wird in der Regel geschlossen oder zusammengelegt.
  2. Prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist. In den meisten Fällen kann man als Arzt den Arbeitsvertrag zu einem Quartalsende kündigen. Wie lang die Frist ist, hängt vom konkreten Vertrag ab – maßgeblich ist Ihr Arbeitsvertrag.
  3. Entscheiden Sie über die Region, bevor andere für Sie entscheiden. Stellen gibt es – aber eher nicht dort, wo Doppelstrukturen abgebaut werden.
Krankenhausreform: drei konkrete Schritte für Ärzte

Manche Ärzte schauen wegen der Reform über die Grenze: Nach unserer Erfahrung denken sie über einen Wechsel nach Österreich nach, wo die Bedingungen besser sind. Was dort anders ist, steht in unserem Artikel über die Arbeit als Arzt in Österreich.

Und warum sich der Wechsel in die Schweiz trotz des hohen Gehalts oft weniger lohnt, als es scheint, lesen Sie in unserem Artikel über die Arbeit als Arzt in der Schweiz.

Wir sind keine Zauberer und arbeiten auch nur damit, was der Markt hergibt. Dennoch können wir Ihnen mindestens nützliche Marktdaten für Ihre Überlegungen liefern.

Wie wir Ihnen dabei helfen

Kontaktieren Sie uns, schildern Sie Ihre konkrete berufliche Situation und berufliche Ziele, Wünsche – lassen Sie uns ins Gespräch kommen.

Unsere Dienstleistung für Ärzte ist kostenlos: Wir verlangen von Ihnen zu keinem Zeitpunkt der Stellensuche eine Zahlung.

Mehr über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns erfahren Sie unter folgendem Link: https://apoli.de/fuer-aerzte/#vorteile

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FAQ

Was ändert sich 2026 durch die Krankenhausreform? Seit April 2026 gilt das KHAG: 61 Leistungsgruppen statt der 65 aus der ursprünglichen Fassung des KHVVG, Zuweisung durch die Länder bis Ende 2027, Rechtsverordnung zu den Mindestvorhaltezahlen bis zum 12. Dezember 2026, Vorhaltevergütung vollständig ab 2030. Die Planung bleibt Sache der Länder – sie entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringt.

Wie viele Krankenhäuser werden schließen? Das Gesetz nennt keine Zahl. Laut Krankenhaus Rating Report 2026 des RWI sind rund 400 Standorte mittelfristig „gefährdet“ – bei 1.807 Krankenhäusern in Deutschland im Jahr 2025 laut Statistischem Bundesamt. Das ist eine Risikoeinschätzung, keine Schließungsliste. Entscheiden werden Länder und Träger; in den Ballungsräumen gehen zuerst die Abteilungen, die dieselben Leistungen anbieten wie das Nachbarhaus.

Welche Fachbereiche sind am stärksten betroffen? Nach amtlichen Zahlen die Geburtshilfe: Die Zahl der Krankenhäuser mit Entbindungen hat sich seit 1991 halbiert. Nach unserer Beobachtung auch Chirurgie und Urologie mittelgroßer Häuser: Wo die Mindestvorhaltezahlen nicht erreicht werden, verliert die Abteilung ihre Leistungsgruppe. Das gemeinsame Merkmal sind kleine Fallzahlen, nicht die Qualität der Arbeit.

Was passiert mit meiner Stelle, wenn mein Krankenhaus schließt oder meine Abteilung zusammengelegt wird? Der Arbeitsvertrag verschwindet nicht von selbst: Es gelten die Kündigungsfristen nach Ihrem Arbeitsvertrag, bei einer Zusammenlegung sind Versetzung oder Änderungskündigung möglich. Die entscheidende Frage ist nicht „Was passiert mit mir?“, sondern „Wo in der Region gibt es eine Stelle?“ – und die beantwortet man besser, bevor die Kündigung kommt.

Wie lange bekomme ich als Arzt Arbeitslosengeld? Nach § 147 SGB III zwölf Monate nach 24 Monaten Versicherungspflicht; ab 50 Jahren bis zu 15 Monate, ab 55 bis zu 18, ab 58 bis zu 24 Monate. Für Ärzte gelten dieselben Regeln wie für alle Angestellten.

Igor Naumann, Karriereberater bei Apoli Ärztevermittlung

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Igor Naumann

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