Facharzt für Innere Medizin: Klinik, Praxis oder MVZ im Vergleich
Sie überlegen einen Wechsel? Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was der Markt in Ihrer Fachrichtung gerade hergibt.
Beratungstermin vereinbaren- Im Krankenhaus: Dienste und Überstunden
- Angestellt in Praxis oder MVZ: geregelte Arbeitszeit
- Eigene Praxis: Für hausärztliche Internisten ist der Kassensitz kein Problem
- Der Mythos: Selbstständig heißt weniger arbeiten
- Der vernünftigste Plan: wachsen und Ärzte anstellen
- Wie wir Ihnen dabei helfen
- FAQ

Viele Ärzte gehen aus dem Krankenhaus, weil sie keine Dienste und Überstunden mehr wollen – oder weil sie für sich selbst arbeiten wollen. In der hausärztlichen Versorgung, in die auch Internisten gehen können, gab es laut KBV Ende 2025 rund 4.600 freie Sitze. Was das bedeutet – und was viele unterschätzen.
Warum geht ein Facharzt für Innere Medizin aus dem Krankenhaus in eine Praxis oder ein MVZ? Es gibt zwei Hauptgründe. Erstens: Er will keine Dienste mehr machen. Er will geregelte Arbeitszeiten ohne Überstunden. Zweitens: Er will für sich selbst arbeiten und eine eigene Praxis eröffnen. Für einen Internisten gibt es also im Wesentlichen drei Wege: im Krankenhaus bleiben, sich in einer Praxis oder einem MVZ anstellen lassen oder sich selbstständig machen.
Im Krankenhaus: Dienste und Überstunden
Im Krankenhaus gehören Dienste zur Arbeit, und Überstunden kommen sehr oft vor. Laut MB-Monitor des Marburger Bundes arbeiten Vollzeit-Ärzte dort im Durchschnitt rund 55 Stunden pro Woche – inklusive aller Dienste und Überstunden.
Was Oberärzte im Krankenhaus nach TV-Ärzte verdienen, zeigt unsere Gehaltstabelle für Oberärzte.
Angestellt in Praxis oder MVZ: geregelte Arbeitszeit
Wer keine Dienste mehr machen, aber auch kein unternehmerisches Risiko tragen will, lässt sich anstellen. Dienste wie im Krankenhaus gibt es hier nicht, die Arbeitszeiten sind meistens geregelt – und damit bleibt mehr Zeit für die Familie, für sich selbst.
Im MVZ ist die Anstellung die Regel: Laut KBV arbeiteten Ende 2024 in den 5.085 MVZ 30.133 angestellte Ärzte und Psychotherapeuten und nur 1.739 Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Angestellt in der Praxis statt eigener Sitz“.
Eigene Praxis: Für hausärztliche Internisten ist der Kassensitz kein Problem
Viele wollen selbstständige Unternehmer werden und für sich selbst arbeiten – in der eigenen Praxis.
Und hier ist wichtig: Freie Sitze gibt es in Deutschland sehr viele – aber nicht in jedem Fachbereich. In der Kardiologie, Pneumologie oder Nephrologie ist es sehr schwer, einen Kassensitz für die eigene Praxis zu finden. Für Fachärzte für Innere Medizin in der hausärztlichen Versorgung gibt es dieses Problem überhaupt nicht: Hausärzte fehlen vielerorts. Nach § 73 SGB V gehören zur hausärztlichen Versorgung auch „Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben“.
Laut KBV gab es Ende 2025 bundesweit rund 4.600 Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte. Für Fachinternisten – dazu gehören Kardiologen, Nephrologen und Pneumologen – keine einzige.
Das gilt auch für Großstädte: Allein in Berlin gab es laut KBV 119 freie Sitze für Hausärzte – in Hamburg dagegen nur 5. Und laut apoBank wählten 37% der Hausärzte, die sich 2023/2024 niedergelassen haben, eine Großstadt. Hier gibt es sehr viele verschiedene Möglichkeiten.
Der Mythos: Selbstständig heißt weniger arbeiten
Aber Sie sollten wissen: Viel arbeiten müssen Sie trotzdem. Manche rechnen so: Ich eröffne meine eigene Praxis, arbeite für mich selbst – und arbeite weniger. Nein, das stimmt nicht. Das ist ein Mythos. Man muss eine bestimmte Anzahl an Patienten behandeln, um entsprechend Geld zu verdienen. Das unterschätzen viele.
Praxisinhaber in der Allgemeinmedizin und der hausärztlichen Inneren Medizin arbeiteten laut Zi-Praxis-Panel 2023 im Schnitt 49,5 Stunden pro Woche. In der hausärztlichen Versorgung kamen auf eine volle Zulassung durchschnittlich 4.615 Behandlungsfälle im Jahr. Der Unterschied zum Krankenhaus liegt also weniger in den Stunden als in den Diensten: Nacht- und Wochenenddienste wie im Krankenhaus gibt es nicht.
Der vernünftigste Plan: wachsen und Ärzte anstellen
Deshalb wäre es natürlich besser, von Anfang an daran zu denken, wie Sie wachsen. Eine eigene Praxis eröffnen, in absehbarer Zukunft einen, zwei, drei Ärzte einstellen und damit ein zusätzliches Einkommen haben.
Das Gesetz lässt das zu: Nach § 95 SGB V kann ein Vertragsarzt mit Genehmigung des Zulassungsausschusses Ärzte anstellen, sofern für deren Fachbereich keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind – bei Hausärzten in offenen Planungsbereichen ist das der Fall. Dass sich das lohnen kann, zeigen die Zahlen: Laut Zi-Praxis-Panel lag der Jahresüberschuss je Praxisinhaber 2023 im Schnitt über alle Fachgebiete in Praxen ohne angestellte Ärzte bei 158.406 Euro, in Praxen mit angestellten Ärzten bei 245.065 Euro – vor Steuern und Altersvorsorge.
Wie wir Ihnen dabei helfen
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Gemeinsam können wir die besten Marktmöglichkeiten für Sie ausloten. Wir können Ihre Berufswünsche gut einschätzen und Ihnen sagen, ob es zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Markt möglich ist. Wir wissen, ob und wo tatsächlich eine Stelle frei wird und wie gut, verlässlich der Arbeitgeber ist.
Kontaktieren Sie uns, schildern Sie Ihre konkrete berufliche Situation und berufliche Ziele, Wünsche – wir teilen Ihnen sofort mit, mit welchem Gehalt Sie in etwa rechnen können.
Unsere Dienstleistung für Ärzte ist kostenlos: Wir verlangen von Ihnen zu keinem Zeitpunkt der Stellensuche eine Zahlung.
Mehr über die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns erfahren Sie unter folgendem Link: https://apoli.de/fuer-aerzte/#vorteile
Vereinbaren Sie mit uns ein unverbindliches und diskretes Gespräch:
https://calendly.com/apoli_de/ruckrufservice-web
FAQ
Ist ein Internist ein Hausarzt? Das kann er sein. Nach § 73 SGB V kann ein Internist ohne Schwerpunktbezeichnung die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung wählen – dann arbeitet er als Hausarzt. Ein Internist mit Schwerpunkt, etwa ein Kardiologe oder Nephrologe, ist fachärztlich tätig.
Wie schwer ist es, als Internist einen Kassensitz zu bekommen? In der hausärztlichen Versorgung nicht schwer: Laut KBV gab es Ende 2025 rund 4.600 freie Sitze für Hausärzte, auch in Großstädten. Für Fachinternisten – Kardiologen, Nephrologen, Pneumologen – gab es keinen einzigen. Warum das so ist, lesen Sie in unserem Artikel zum Kassensitz.
Arbeitet man in der eigenen Praxis weniger als im Krankenhaus? Nein, das ist ein Mythos. Man muss eine bestimmte Anzahl an Patienten behandeln, um entsprechend Geld zu verdienen. Praxisinhaber in der Allgemeinmedizin und der hausärztlichen Inneren Medizin arbeiteten laut Zi-Praxis-Panel 2023 im Schnitt 49,5 Stunden pro Woche. Dienste wie im Krankenhaus gibt es dabei nicht.
Was verdient ein Facharzt für Innere Medizin in der Praxis? Das hängt davon ab, ob Sie angestellt sind oder eine eigene Praxis haben. Für ambulant angestellte Fachärzte gibt es laut Virchowbund keinen Tarifvertrag mit einem fixierten Gehalt – das Gehalt wird individuell verhandelt. Praxisinhaber mit angestellten Ärzten verdienen im Schnitt mehr: Laut Zi-Praxis-Panel lag ihr Jahresüberschuss 2023 über alle Fachgebiete bei 245.065 Euro je Inhaber, ohne angestellte Ärzte bei 158.406 Euro – vor Steuern und Altersvorsorge. Was Sie in Ihrem Fall erwarten können, sagen wir Ihnen sofort im Gespräch.
Krankenhaus, Praxis oder MVZ – was passt zu mir? Sie wollen geregelte Arbeitszeiten, keine Dienste und kein unternehmerisches Risiko? Dann ist eine Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ der richtige Weg. Sie wollen für sich selbst arbeiten? Dann die eigene Praxis: Für Internisten in der hausärztlichen Versorgung gibt es viele freie Sitze, aber Sie werden viel arbeiten müssen, und an das Wachstum denken Sie am besten gleich. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ihr qualifizierter Karriereberater
Igor Naumann
Spricht täglich mit Ärztinnen und Ärzten, Chefärzten, Personalleitungen und Geschäftsführungen. Vermittelt Fachärztinnen, Oberärzte und Leitende Oberärzte an Kliniken, MVZ und Praxen in Deutschland und Österreich.