TV-Ärzte/VKA 2026: Gehaltstabelle und was darin nicht steht

Karriere & Gehalt

Igor Naumann 9 Min. Lesezeit

Sie überlegen einen Wechsel? Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was der Markt in Ihrer Fachrichtung gerade hergibt.

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Ärztin liest Gehaltsabrechnung: TV-Ärzte/VKA Gehaltstabelle 2026 für Krankenhausärzte

Nach TV-Ärzte/VKA verdient ein Facharzt an einem kommunalen Krankenhaus seit dem 1. Juni 2026 zwischen 7.552 und 9.699 Euro im Monat. Was die Tabelle zeigt, wie die Stufen funktionieren – und was erst auf der Gehaltsabrechnung sichtbar wird.

Das Wichtigste vorweg, und es gilt für jede Tariftabelle: Sie ist die Grundlage, nicht das ganze Gehalt. Nach unserer Erfahrung entscheiden außer der Steuerklasse drei Dinge darüber, was ein Arzt am Ende tatsächlich bekommt, und keines davon steht in der Tabelle: Es sind Dienste, die Zusatzvereinbarung und die Region. Was zur Tabelle dazukommt und was im Tarif gar nicht vorgesehen ist, lesen Sie weiter unten.

Der TV-Ärzte/VKA ist der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, also an Häusern, deren Träger Mitglied der VKA ist (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Laut Ärzteblatt fallen rund 60.000 Ärzte darunter – ohne die Häuser mit eigenen Haustarifverträgen. Für Chefärzte mit Einzelvertrag gilt er nicht (§ 1 Abs. 2). Die drei anderen Träger – Universitätskliniken, kirchliche Träger, private Klinikkonzerne – haben eigene Tarifverträge; deren Tabellen haben wir im Artikel zum Oberarzt-Gehalt verglichen. Hier geht es nur um den TV-Ärzte/VKA.

Die Entgelttabelle 2026: Facharzt, Oberarzt, Leitender Oberarzt

Nach den Entgelttabellen des Marburger Bundes gelten vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2026 folgende Tabellenentgelte, brutto im Monat:

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
II – Facharzt7.552,19 €8.185,40 €8.741,40 €9.065,74 €9.382,33 €9.698,91 €
III – Oberarzt9.459,56 €10.015,53 €10.810,95 €–––
IV – Leitender Oberarzt11.127,50 €11.922,95 €––––

Quelle: Entgelttabellen VKA, Marburger Bund, gültig 1. Juni – 31. Dezember 2026. Die Entgeltgruppe I (Arzt ohne Facharzttitel) gibt es ebenfalls; dieser Artikel beginnt beim Facharzt.

Woher die Tabelle kommt: Nach der Tarifeinigung vom 14. Januar 2025 stiegen die Gehälter rückwirkend zum 1. Juli 2024 um 4 Prozent, zum 1. August 2025 um weitere 2 Prozent und zum 1. Juni 2026 um nochmals 2 Prozent – insgesamt 8 Prozent. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2026.

Wer in welche Entgeltgruppe gehört, regelt § 16: EG II der Facharzt, EG III der Oberarzt, dem der Arbeitgeber die medizinische Verantwortung für einen selbstständigen Bereich ausdrücklich übertragen hat, EG IV der Leitende Oberarzt als ständiger Vertreter des Chefarztes. Die Entgeltgruppe „ist im Arbeitsvertrag anzugeben“ (§ 15 Abs. 3). Darauf sollten Sie schauen, nicht auf die Bezeichnung der Stelle: Nach unserer Erfahrung werden junge Ärzte häufig schon kurz nach der Facharztprüfung Oberarzt genannt – entscheidend ist aber nicht der Titel in der Stellenanzeige, sondern die Entgeltgruppe im Vertrag. Wo die Grenze zwischen Oberarzt und Leitendem Oberarzt verläuft, lesen Sie in unserem Artikel dazu.

Die Stufen: wann das nächste Gehalt kommt

Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Entgelt über Stufen, und die Stufen richten sich nach den Jahren in dieser Gruppe (§ 19). Für den Facharzt: Stufe 2 nach drei Jahren, Stufe 3 nach sechs, Stufe 4 nach acht, Stufe 5 nach zehn, Stufe 6 nach zwölf Jahren fachärztlicher Tätigkeit. Für den Oberarzt: Stufe 2 nach drei und Stufe 3 nach sechs Jahren oberärztlicher Tätigkeit. Für den Leitenden Oberarzt: Stufe 2 nach drei Jahren in dieser Position.

Zwei Dinge sieht man der Tabelle nicht an. Erstens, was beim Arbeitgeberwechsel zählt: Zeiten fachärztlicher Tätigkeit werden in der EG II „in der Regel angerechnet“; andere frühere Zeiten „können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind“ – „können“, nicht „werden“. Die Stufe beim Wechsel ist also Vertragssache. Wie das für Oberärzte aussieht, haben wir im Artikel zum Oberarzt-Gehalt beschrieben.

Zweitens, dass sich Stufen beschleunigen lassen: Bei Leistungen „erheblich über dem Durchschnitt“ kann die Zeit bis zu den Stufen 2 bis 5 nach § 20 Abs. 2 „verkürzt werden“ – und bei deutlich schwächeren Leistungen verlängert. Das wissen wenige, und von sich aus bieten Arbeitgeber es selten an.

Was zur Tabelle dazukommt: Dienste, Zuschläge, Zulagen

Dienste im Krankenhaus werden zusätzlich zum Tabellenentgelt vergütet – und auf der Gehaltsabrechnung sind sie nach unserer Erfahrung oft die zweitgrößte Position.

Der Bereitschaftsdienst wird nach einer eigenen Tabelle je Stunde bezahlt (Marburger Bund, seit dem 1. Juni 2026):

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
II43,83 €43,83 €45,23 €45,23 €46,64 €46,64 €
III47,33 €47,33 €48,72 €–––
IV51,50 €51,50 €––––

Dazu kommt ein Zuschlag von 15 Prozent je Stunde Bereitschaftsdienst, der „nicht in Freizeit abgegolten werden“ kann (§ 12 Abs. 3). Fällt regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst an, darf die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt bis zu 56 Stunden betragen, durch Tarifvertrag auf Landesebene in begründeten Einzelfällen bis zu 66 (§ 10 Abs. 5).

Die Rufbereitschaft wird mit einer Tagespauschale vergütet – montags bis freitags das Zweifache, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen das Vierfache des Stundenanteils des Tabellenentgelts (§ 11 Abs. 3); jeder Einsatz wird zusätzlich bezahlt. Angeordnet werden darf Rufbereitschaft nur dort, wo Arbeit „lediglich in Ausnahmefällen“ anfällt, und nicht mehr als 13 Mal im Monat (§ 10 Abs. 8). Für Oberärzte ist das der Hauptfall – der Hintergrunddienst.

Die Zeitzuschläge nach § 11 Abs. 1, bezogen auf den Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 (bei Oberärzten der höchsten Stufe):

WofürZuschlag
Überstunden15 %
Nachtarbeit20 %
Samstag 13–20 Uhr20 %
Sonntagsarbeit25 %
Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich35 %
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich135 %
24. und 31. Dezember ab 6 Uhr35 %

Treffen mehrere Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt. Schichtzulage und Wechselschichtzulage betragen je 315 Euro im Monat (seit dem 1. Januar 2026). Und der Tarif kennt eine Leistungsprämie, Vario-Ä (§ 21): Ein Arzt „kann“ sie auf Grundlage einer schriftlichen Zielvereinbarung erhalten. Das entscheidende Wort ist „kann“ – es ist eine Möglichkeit, keine Pflicht des Arbeitgebers.

Was nicht in der Tabelle steht

Weihnachtsgeld. Gibt es nicht. Der TV-Ärzte/VKA sieht keine Jahressonderzahlung vor – kein 13. Gehalt, keine Weihnachtszahlung; von den „besonderen Zahlungen“ (§ 24) bleiben die vermögenswirksamen Leistungen von 6,65 Euro im Monat. Wer das Angebot eines kommunalen Krankenhauses mit einer Stelle vergleicht, an der Weihnachtsgeld gezahlt wird, sollte Jahressummen vergleichen, nicht Monatsgehälter.

Das Ende der Tabelle. Für Oberärzte und Leitende Oberärzte benennt der Tarif selbst den Punkt, an dem das Verhandeln beginnt: Nach § 18 Abs. 2 ist nach einer „angemessenen“ Zeit in der letzten Stufe ein außertarifliches Entgelt zulässig. Unser Rat ist derselbe wie auf unserer Website: niemals einen außertariflichen Vertrag abschließen; versuchen Sie immer einen Tarifvertrag mit einer Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen – so bauen Sie sich eine permanente tarifliche Gehaltserhöhung ein. Alles, was über die Tabelle hinausgeht – Stufe, Dienste, Zulage –, gehört in die Zusatzvereinbarung.

Region und Nachfrage. Wie viel ein Arbeitgeber über den Tarif hinaus zahlt, hängt nicht von der Tabelle ab, sondern davon, wie dringend er genau diesen Arzt braucht. Nach unserer Erfahrung ist in attraktiven Regionen meistens nicht mehr drin als der Tarif; dort, wo Ärzte fehlen, sind Arbeitgeber deutlich flexibler – außertariflich sind es dann in der Regel etwa 20 Prozent über der Tabelle. Wie das regional aussieht, haben wir im Artikel zum Gehalt in der Anästhesie beschrieben.

Netto. Die Tabelle beantwortet die Frage „Wie viel brutto?“, nicht „Was bleibt übrig?“: Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, GKV oder PKV und Familienstand ab.

Urlaub, Kündigungsfristen, Probezeit

Der Erholungsurlaub beträgt bei einer Fünftagewoche 31 Arbeitstage im Jahr (§ 27) – deutlich mehr als das gesetzliche Minimum von 20 Arbeitstagen (§ 3 BUrlG).

Die Kündigungsfristen (§ 35 Abs. 1) richten sich nach der Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber – in den ersten sechs Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss; bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss; über ein Jahr sechs Wochen; ab fünf Jahren drei Monate; ab acht Jahren vier; ab zehn Jahren fünf; ab zwölf Jahren sechs Monate – jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Das ist nicht nur beim Weggang wichtig: Nach unserer Erfahrung bestimmt die Kündigungsfrist, wann Sie eine neue Stelle tatsächlich antreten können.

2027: die Tabelle läuft aus

Die Tabelle 2026 ist die letzte aus der aktuellen Vereinbarung: Ihre Laufzeit endet am 31. Dezember 2026. Laut Marburger Bund vom 22. September 2026 hat die Gewerkschaft die Entgelttabelle sowie die Regelungen zu Rufbereitschaft, Rufbereitschaftsvergütung und Schicht- und Wechselschicht gekündigt; in der Mitgliederbefragung standen „signifikante Steigerungen des Entgelts“ an erster Stelle, danach Rufbereitschaft, Schichtarbeit und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Die Verhandlungen beginnen Anfang 2027.

Für einen Arzt, der jetzt die Stelle wechselt, heißt das: Der Vertrag sollte an den Tarif und seine Entwicklung gekoppelt sein, nicht an eine feste Summe. Ein außertariflicher Betrag, der als Zahl im Vertrag steht, bleibt diese Zahl; ein Tarifvertrag mit Zusatzvereinbarung wächst mit jedem neuen Abschluss mit.

Wie wir Ihnen dabei helfen

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Gemeinsam können wir die besten Marktmöglichkeiten für Sie ausloten. Wir können Ihre Berufswünsche gut einschätzen und Ihnen sagen, ob es zum jetzigen Zeitpunkt auf dem Markt möglich ist. Wir wissen, ob und wo tatsächlich eine Stelle frei wird und wie gut, verlässlich der Arbeitgeber ist.

Kontaktieren Sie uns, schildern Sie Ihre konkrete berufliche Situation und berufliche Ziele, Wünsche – wir teilen Ihnen sofort mit, mit welchem Gehalt Sie in etwa rechnen können.

Unsere Dienstleistung für Ärzte ist kostenlos: Wir verlangen von Ihnen zu keinem Zeitpunkt der Stellensuche eine Zahlung.

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FAQ

Was verdient ein Facharzt nach TV-Ärzte/VKA 2026? Seit dem 1. Juni 2026 zwischen 7.552,19 und 9.698,91 Euro brutto im Monat, je nach Stufe; ein Oberarzt zwischen 9.459,56 und 10.810,95 Euro, ein Leitender Oberarzt zwischen 11.127,50 und 11.922,95 Euro (Marburger Bund). Ohne Dienste und Zuschläge.

Wie funktionieren die Stufen im TV-Ärzte/VKA? Nach Jahren in derselben Entgeltgruppe: Facharzt – Stufe 2 nach drei Jahren, Stufe 6 nach zwölf; Oberarzt – Stufe 3 nach sechs Jahren (§ 19). Frühere Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber werden in der EG II „in der Regel“ angerechnet, sonst „können“ sie es – das ist Vertragssache.

Gibt es Weihnachtsgeld nach TV-Ärzte/VKA? Nein. Eine Jahressonderzahlung ist im TV-Ärzte/VKA nicht vorgesehen; an besonderen Zahlungen gibt es nur die vermögenswirksamen Leistungen von 6,65 Euro im Monat (§ 24).

Welche Kündigungsfrist gilt nach TV-Ärzte/VKA? In den ersten sechs Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss; bis zu einem Jahr ein Monat; über ein Jahr sechs Wochen; ab fünf Jahren drei Monate; ab acht Jahren vier; ab zehn Jahren fünf; ab zwölf Jahren sechs Monate zum Quartalsende (§ 35).

Wie wird Bereitschaftsdienst nach TV-Ärzte/VKA bezahlt? Nach einer eigenen Stundentabelle – für Fachärzte zwischen 43,83 und 46,64 Euro, für Oberärzte zwischen 47,33 und 48,72 Euro (Marburger Bund) – plus 15 Prozent Zuschlag je Stunde (§ 12 Abs. 3). Rufbereitschaft wird mit einer Tagespauschale vergütet, höchstens 13 Mal im Monat (§ 10 Abs. 8).

Wie lange gilt die Entgelttabelle 2026? Bis zum 31. Dezember 2026. Der Marburger Bund hat die Tabelle und die Regelungen zu Rufbereitschaft und Schichtarbeit bereits gekündigt (22.09.2026); die Verhandlungen über einen neuen Abschluss beginnen Anfang 2027.

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