Oberarzt-Gehalt 2026: was der Tarif zahlt – und was Fachrichtung und Bundesland wirklich ändern

Karriere & Gehalt

Igor Naumann 13 Min. Lesezeit

Sie überlegen einen Wechsel? Wir sagen Ihnen in einem kurzen Gespräch, was der Markt in Ihrer Fachrichtung gerade hergibt.

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Untertitel: Nach TV-Ärzte/VKA und TV-Ärzte (TdL) verdient ein Oberarzt 2026 zwischen 9.459,56 und 11.265,33 Euro brutto im Monat. Fachrichtung und Bundesland stehen in keiner dieser Tabellen. Was stattdessen den Unterschied macht – der Träger, die Stufe, die Dienste und die Nachfrage –, zeigen wir im Folgenden.

Die Frage nach dem Gehalt steht am Anfang fast jedes Gesprächs, das wir mit Ärzten führen. Die Antwort aus der Tabelle ist nur die halbe Antwort.

Laut TV-Ärzte/VKA, dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, verdient ein Oberarzt ab dem 1. Juni 2026 zwischen 9.459,56 und 10.810,95 Euro brutto im Monat. An einer Universitätsklinik sind es nach dem TV-Ärzte (TdL), dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, zwischen 9.576,69 und 11.265,33 Euro. Das ist das Tabellenentgelt bei einer vollen Stelle mit 40 Wochenstunden – ohne Dienste und ohne Zuschläge.

Fachrichtung und Bundesland stehen in diesen Tabellen nicht. Den Unterschied machen andere Dinge aus: der Arbeitgeber und sein eigener Tarifvertrag, die Stufe, der Umfang der Dienste und das, was über den Tarif hinaus im Vertrag steht. Woraus sich das Einkommen eines Oberarztes tatsächlich zusammensetzt, gehen wir der Reihe nach durch.

Wer tariflich Oberarzt ist – und wer nur so heißt

Das Oberarzt-Gehalt wird nicht für die Bezeichnung gezahlt, sondern für übertragene Verantwortung. Nach § 16 TV-Ärzte/VKA ist Oberarzt, wem der Arbeitgeber die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung ausdrücklich übertragen hat. Ohne diese Übertragung gibt es keine Entgeltgruppe III – das Gehalt bleibt auf Facharztniveau.

Der TV-Ärzte (TdL) für Universitätskliniken kennt eine zweite Tür in die Entgeltgruppe Ä 3: Nach § 12 ist Oberarzt auch der Facharzt in einer vom Arbeitgeber übertragenen Spezialfunktion, für die dieser eine abgeschlossene Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung fordert.

Für den Leitenden Oberarzt gibt es eine eigene Entgeltgruppe: EG IV an kommunalen Krankenhäusern, Ä 4 an Universitätskliniken. Nach beiden Tarifverträgen ist das der Arzt, dem die ständige Vertretung des Chefarztes in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben übertragen wurde. Laut Protokollerklärung zu § 16 TV-Ärzte/VKA erfüllt dieses Merkmal innerhalb einer Klinik in der Regel nur ein Arzt.

Aus unserer Praxis: Der Titel in der Stellenanzeige und die Eingruppierung im Vertrag sind zwei verschiedene Dinge. Krankenhäuser befördern sehr oft Ärzte direkt nach der Facharztprüfung zum Oberarzt, um sie zu halten. Zu prüfen ist nicht die Bezeichnung, sondern die Verantwortung, die im Vertrag tatsächlich übertragen wird.

TV-Ärzte/VKA 2026: Tabelle für kommunale Krankenhäuser

Laut Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA gelten ab dem 1. Juni 2026 folgende Bruttogehälter im Monat:

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3
III – Oberarzt9.459,56 €10.015,53 €10.810,95 €
IV – Leitender Oberarzt11.127,50 €11.922,95 €–

Quelle: Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA, gültig ab 1. Juni 2026.

Die Stufen richten sich nach der Zeit als Oberarzt. Laut § 19 TV-Ärzte/VKA erreicht man Stufe 2 nach drei Jahren oberärztlicher Tätigkeit, Stufe 3 nach sechs Jahren. Für den Leitenden Oberarzt gilt Stufe 2 nach drei Jahren in dieser Position. Aufs Jahr gerechnet sind das rund 113.500 bis 129.700 Euro brutto – nur das Tabellenentgelt, ohne Dienste und Zuschläge.

Nach den Entgelttabellen VKA des Marburger Bundes lag das Oberarzt-Gehalt vom 1. August 2025 bis zum 31. Mai 2026 bei 9.274,08 / 9.819,15 / 10.598,97 Euro; seit Juni 2026 ist es um 2% gestiegen. Die Tabelle gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Eine Regel des Tarifs sollte man kennen, bevor man eine Beförderung unterschreibt. Ein Facharzt in EG II Stufe 6 verdient 9.698,91 Euro – mehr als ein Oberarzt in EG III Stufe 1 mit 9.459,56 Euro. Nach § 20 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA behält dieser Arzt bei der Höhergruppierung in EG III das Entgelt der Stufe 6, bis die Entgeltgruppe III mehr zahlt. Eine Beförderung ohne Gehaltsplus ist kein Gefühl, sondern Tarifarithmetik. Und sie ist verhandelbar.

TV-Ärzte (TdL) 2026: Tabelle für Universitätskliniken

Laut Entgelttabelle TV-Ärzte (TdL), gültig vom 1. April 2026 bis zum 31. August 2027, verdient ein Oberarzt an einer Universitätsklinik:

Entgeltgruppeab 1. Jahrab 4. Jahrab 7. Jahrab 10. Jahr
Ä 3 – Oberarzt9.576,69 €10.139,57 €10.944,77 €11.265,33 €
Ä 4 – Leitender Oberarzt11.265,33 €12.070,52 €12.711,58 €–

Quelle: Entgelttabelle TV-Ärzte (TdL), gültig 1. April 2026 – 31. August 2027.

Laut Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 10. Juni 2026 stiegen die Gehälter rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,95%. Die zweite Erhöhung folgt zum 1. September 2027 mit 2,45%. Die Laufzeit endet am 31. Juli 2028; unter den Tarifvertrag fallen rund 25.000 Ärztinnen und Ärzte. Ab September 2027 liegt Ä 3 zwischen 9.811,32 und 11.541,33 Euro – das ist Zukunft, nicht die heutige Tabelle.

Zwei Unterschiede zu den kommunalen Krankenhäusern: vier Stufen statt drei, und die Spitze liegt 454 Euro höher – 11.265,33 gegenüber 10.810,95 Euro.

Vier Träger, vier Tabellen: kommunal, universitär, kirchlich, privat

Wer nach dem Oberarzt-Gehalt fragt, muss zuerst fragen, wem das Krankenhaus gehört. Es gibt vier Gruppen von Trägern, und jede hat ihren eigenen Tarif: kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA), Universitätskliniken (TV-Ärzte TdL), kirchliche Träger (Arbeitsvertragsrichtlinien, kurz AVR, von Caritas und Diakonie) und private Klinikkonzerne mit eigenen Tarifverträgen. Laut Marburger Bund haben unter den privaten Klinikkonzernen Asklepios, Helios, Rhön, Sana und KMG eigene Tarifverträge mit dem Marburger Bund.

TrägerTarifOberarzt, erste StufeOberarzt, letzte Stufegültig
Kommunale KrankenhäuserTV-Ärzte/VKA, EG III9.459,56 €10.810,95 €ab 1. Juni 2026
UniversitätsklinikenTV-Ärzte (TdL), Ä 39.576,69 €11.265,33 €ab 1. April 2026
Kirchlich: Diakonie DeutschlandAVR DD, Anlage 8a, EG III9.277,92 €10.603,36 €ab 1. Januar 2025 (Stand 31. Januar 2025)
Kirchlich: Diakonie HessenAVR.HN, Anlage 2A, A 39.696 €10.003 €ab 1. Januar 2026
Privat: AsklepiosTV-Ärzte Asklepios, Oberarzt9.475 €10.510 €1. Januar – 31. Dezember 2026
Privat: SanaTV-Ärzte Sana, Ä 3, inkl. Zulage 308,10 €9.317 €10.708 €ab 1. Februar 2026
Privat: RhönTV-Ärzte RKA, Ä 3, inkl. Strukturzulage9.167 €10.161 €1. Juli 2025 – 30. August 2026

Quellen: Entgelttabellen des Marburger Bundes (VKA, TdL, Asklepios, Sana, Rhön), Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (AVR DD), Diakonie Hessen (AVR.HN). Alle Beträge brutto im Monat, Tabellenentgelt ohne Dienste; bei Sana und Rhön einschließlich der tariflichen Zulage, die zum Tabellenentgelt gehört.

Zur Caritas: Die AVR Caritas, Anlage 30, haben dieselbe Struktur wie der TV-Ärzte/VKA – Entgeltgruppen I bis IV, drei Stufen für Oberärzte. Laut Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 5. Juni 2025 steigen die Tabellenentgelte in drei Schritten: um 4,0% zum 1. Juli 2025, um 2,0% zum 1. Dezember 2025 und um weitere 2,0% zum 1. März 2026. Die konkreten Beträge setzen die Regionalkommissionen fest; die Regionalkommission NRW hat den ersten Schritt zum Beispiel erst zum 1. November 2025 vollzogen. Bei der Diakonie gilt Ähnliches: Neben den AVR DD haben mehrere Landeskirchen eigene AVR mit eigenen Tabellen – Hessen ist in der Tabelle oben das Beispiel dafür. Die Helios-Tabellen stellt der Marburger Bund als Grafik bereit; sie sind auf der verlinkten Seite abrufbar.

Unsere Rechnung aus der Tabelle: In der ersten Stufe liegt ein Oberarzt je nach Träger zwischen 9.167 und 9.577 Euro, in der letzten Stufe zwischen 10.003 und 11.265 Euro. Die Spanne zwischen den Trägern ist auf der letzten Stufe größer als auf der ersten – rund 1.260 Euro im Monat. Wer nur nach „dem“ Oberarzt-Gehalt fragt, bekommt deshalb keine brauchbare Antwort. Die brauchbare Frage lautet: bei welchem Träger, in welcher Stufe.

Und über allen Tabellen steht die Nachfrage. Ist der Bedarf eines Arbeitgebers an einem bestimmten Arzt – etwa an einem Oberarzt – groß, dann ist er bereit, außertariflich zu zahlen: außertarifliche Vergütung, unabhängig davon, ob das Krankenhaus kommunal ist oder der Kirche gehört. Dabei muss man eines klar sehen: Je begehrter der Standort, desto geringer die Chance auf ein Gehalt über Tarif. In München oder Berlin wollen viele Ärzte leben und arbeiten – dort gelten Tarifvertrag und Tabelle. In einer Kleinstadt in Thüringen ist die Lage eine andere, dort ist man bereit, mehr Geld zu zahlen. Angebot und Nachfrage. Das Mehr an Geld gehört dann in die Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag – dazu weiter unten.

Fachrichtung: warum die Tabelle sie nicht kennt – und was trotzdem den Unterschied macht

Weder der TV-Ärzte/VKA noch der TV-Ärzte (TdL) unterscheidet nach Fachrichtung. Die Eingruppierung folgt der Funktion – § 16 TV-Ärzte/VKA, § 12 TV-Ärzte (TdL). Ein Oberarzt Chirurgie und ein Oberarzt Radiologie erhalten nach demselben Tarifvertrag auf derselben Stufe dasselbe Tabellenentgelt.

Die Fachrichtung fließt über drei Kanäle in das Einkommen ein – alle drei stehen im Tarif:

  1. Umfang von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Nach § 12 TV-Ärzte/VKA wird die Stunde Bereitschaftsdienst in EG III ab dem 1. Juni 2026 mit 47,33 Euro in Stufe 1 und 2 und mit 48,72 Euro in Stufe 3 vergütet – für die Zeit, die als Arbeitszeit gewertet wird: 70, 85 oder 100% des Dienstes, je nach Arbeitsleistung innerhalb des Dienstes. Hinzu kommt ein Zuschlag von 15%. Ab dem fünften Dienst im Monat erhöht sich die Bewertung um 10 Prozentpunkte, mit jedem weiteren Dienst um weitere 10. Wie viele Dienste anfallen, hängt von der Abteilung ab. Das ist der Unterschied nach Fachrichtung – in Zahlen.
  2. Zeitzuschläge nach § 11 TV-Ärzte/VKA: Nachtarbeit 20%, Sonntagsarbeit 25%, Feiertagsarbeit 135% ohne Freizeitausgleich, Überstunden 15%. Für EG III und IV werden sie auf Basis der höchsten Stufe der Entgeltgruppe berechnet.
  3. Außertarifliche Vereinbarung – dort, wo die Fachrichtung gefragt ist. Dazu weiter unten.
Drei Kanäle im Tarifvertrag: Bereitschaftsdienst 47,33 €, Zeitzuschläge 20–135 Prozent, außertarifliche Vereinbarung

In den Tarifverträgen stehen keine Zahlen je Fachrichtung. Wir kennen das Arztgehalt fachbezogen und regional – aus Verhandlungen mit Arbeitgebern, nicht aus Tabellen.

Bundesland: eine Tabelle für ganz Deutschland – und wo Region trotzdem zählt

Die Entgelttabelle des TV-Ärzte/VKA gilt bundesweit einheitlich: Die Anlage zu § 18 enthält einen einzigen Wertesatz; eine Teilung nach Tarifgebiet Ost und West gibt es in der Tabelle nicht. Ein Oberarzt in Bayern und ein Oberarzt in Sachsen erhalten auf derselben Stufe dasselbe Tabellenentgelt.

Die Region kommt nicht über die Tabelle in den Tarif, sondern über einen Mechanismus. § 20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA und § 16 Abs. 3 TV-Ärzte (TdL) erlauben es, „zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften“ ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt vorweg zu gewähren – und in der Endstufe bis zu 20% der Stufe 2 zusätzlich. In der Stellenanzeige steht das nicht. Genau hier entsteht in der Praxis der Unterschied „Bayern gegen Sachsen“ – dort, wo Ärzte fehlen.

Was das Bundesland tatsächlich ändert, ist der Träger: Universitätsklinikum – TdL, kommunales Krankenhaus – VKA, private Klinikkonzerne – eigene Tarifverträge, kirchliche Träger – AVR, jeder mit eigener Tabelle (siehe oben). Die Frage „Was verdient man in NRW?“ hat deshalb ohne die Frage „In welchem Krankenhaus?“ keine Antwort. Und die Region wirkt noch auf einem zweiten Weg: über die Nachfrage. Wo viele Ärzte leben wollen, zahlt der Arbeitgeber nach Tabelle; wo sie fehlen, zahlt er darüber hinaus.

Was der Tarif nicht abbildet

Was der Tarif nicht abbildet: Oberarzt-Jahre, Endstufe, Dienste, Schichtzulage 315 €, Nettoabzüge

Wird Ihre Stufe beim Wechsel anerkannt? Was zahlt der Arbeitgeber über die Tabelle hinaus? Und wo endet der Tarif überhaupt? Fünf Dinge, die in der Tabelle nicht stehen und die entscheiden, was am Ende auf dem Konto ankommt.

  1. Oberarzt-Jahre beim Arbeitgeberwechsel. Nach § 19 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA zählt die Stufenlaufzeit „bei ihrem Arbeitgeber“ – also beim aktuellen. Frühere Zeiten „können angerechnet werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind“ – „können“, nicht „werden“. Der TV-Ärzte (TdL) ist in § 16 Abs. 2 weicher: Förderliche Zeiten „werden berücksichtigt“. Die Konsequenz: Beim Wechsel ist die Stufe Vertragssache, kein Automatismus. Stufe 3 beim alten Arbeitgeber ist nicht Stufe 3 beim neuen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Das Ende der Tabelle. § 18 Abs. 2 TV-Ärzte/VKA: Für EG III und IV ist nach einer „angemessenen Zeit“ in der letzten Stufe ein außertarifliches Entgelt zulässig. Der Tarif selbst benennt den Punkt, an dem das Verhandeln beginnt.
  3. Dienste und Zuschläge. In der Tabelle stehen sie nicht. Auf der Gehaltsabrechnung können sie die zweitgrößte Position sein.
  4. Zulagen außerhalb der Tabelle. Die Schichtzulage beträgt nach § 11 Abs. 6 TV-Ärzte/VKA 315 Euro im Monat (seit dem 1. Januar 2026).
  5. Netto. Die Bruttotabelle beantwortet die Frage „Was bleibt übrig?“ nicht: Das hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, GKV oder PKV und dem Familienstand ab.

Unser Rat ist derselbe wie auf unserer Website: niemals einen außertariflichen Vertrag abschließen; versuchen Sie immer einen Tarifvertrag mit einer Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen. Die Zusatzvereinbarung ist der Ort, an dem Stufe, Dienste und alles, was nicht in der Tabelle steht, festgehalten werden.

Der nächste Schritt: Facharzt → Oberarzt → Leitender Oberarzt in Zahlen

Nach TV-Ärzte/VKA ab dem 1. Juni 2026: Facharzt (EG II) 7.552,19 bis 9.698,91 Euro; Oberarzt (EG III) 9.459,56 bis 10.810,95 Euro; Leitender Oberarzt (EG IV) 11.127,50 bis 11.922,95 Euro. Nach TV-Ärzte (TdL): Ä 2 bis 9.576,69 Euro; Ä 3 bis 11.265,33 Euro; Ä 4 bis 12.711,58 Euro.

Zwei ehrliche Zahlen. Der Wechsel von EG II Stufe 6 in EG III Stufe 1 bedeutet laut Tabelle minus 239 Euro; § 20 Abs. 4 gleicht das aus. Der Wechsel von EG III Stufe 3 in EG IV Stufe 1 bringt plus 316,55 Euro. Der Schritt zum Leitenden Oberarzt fällt in Euro kleiner aus, als viele erwarten. Das Entscheidende daran ist nicht die Tabelle, sondern die Zusatzvereinbarung und das, was über den Tarif hinaus vereinbart wird.

Das gilt für Fachärzte, die den Schritt zum Oberarzt planen, ebenso wie für Oberärzte, die eine leitende Stelle anstreben.

Wie wir Ihnen dabei helfen

Kontaktieren Sie uns, schildern Sie Ihre konkrete berufliche Situation und berufliche Ziele, Wünsche – wir teilen Ihnen sofort mit, mit welchem Gehalt Sie in etwa rechnen können.

Wir kennen das Arztgehalt fachbezogen und regional, klären das Thema mit dem Arbeitgeber im Voraus ab, damit Ärzte und potenzielle Arbeitgeber keine Zeit für unnötige Gespräche verlieren.

Unsere Dienstleistung für Ärzte ist kostenlos: Wir verlangen von Ihnen zu keinem Zeitpunkt der Stellensuche eine Zahlung.

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FAQ

Was verdient ein Oberarzt im Krankenhaus 2026? Nach TV-Ärzte/VKA zwischen 9.459,56 und 10.810,95 Euro brutto im Monat ab dem 1. Juni 2026, nach TV-Ärzte (TdL) zwischen 9.576,69 und 11.265,33 Euro ab dem 1. April 2026. Das ist das Tabellenentgelt bei einer 40-Stunden-Woche. Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft und Zuschläge kommen hinzu. Kirchliche Träger und private Klinikkonzerne haben eigene Tabellen: in der ersten Stufe zwischen 9.167 und 9.696 Euro, in der letzten zwischen 10.003 und 10.708 Euro (siehe oben).

Was verdient ein Leitender Oberarzt? Nach TV-Ärzte/VKA (EG IV) 11.127,50 Euro in Stufe 1 und 11.922,95 Euro in Stufe 2. Nach TV-Ärzte (TdL), Ä 4, zwischen 11.265,33 und 12.711,58 Euro. Laut Protokollerklärung zum Tarif ist das die ständige Vertretung des Chefarztes in der Gesamtheit seiner Aufgaben – in der Regel ein Arzt pro Klinik.

Verdient ein Oberarzt in Bayern mehr als in Sachsen? Nach Tarif nicht. Die Tabelle des TV-Ärzte/VKA gilt bundesweit einheitlich. Den Unterschied machen der Arbeitgeber mit seinem eigenen Tarifvertrag und die Vorweggewährung: Nach § 20 Abs. 5 TV-Ärzte/VKA kann ein Krankenhaus bis zu zwei Stufen höher zahlen, wo Ärzte fehlen.

Werden meine Jahre als Oberarzt beim Wechsel angerechnet? Nicht automatisch. Nach § 19 TV-Ärzte/VKA „können“ frühere Zeiten angerechnet werden, „wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind“. Nach § 16 Abs. 2 TV-Ärzte (TdL) werden förderliche Zeiten berücksichtigt. In beiden Fällen gehört die Stufe beim Wechsel in den Vertrag.

Wie viel bleibt einem Oberarzt netto? Eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, GKV oder PKV und dem Familienstand ab. Die Bruttotabellen des Tarifs beantworten diese Frage nicht; sie muss für die konkrete Situation berechnet werden.

Igor Naumann, Karriereberater bei Apoli Ärztevermittlung

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