Leistungsgruppen: welche Abteilungen bleiben und welche nicht

Krankenhausreform

Igor Naumann 6 Min. Lesezeit

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Drei Fachärzte im Krankenhaus: Leistungsgruppen der Krankenhausreform und Zukunft der Abteilung

Eine der wichtigsten Bedingungen, damit eine Abteilung ihre Leistungsgruppe behält: In den meisten Leistungsgruppen braucht ein Krankenhaus mindestens drei Fachärzte. Was bleibt, was weniger wird – und was das für Ärzte bedeutet.

Die Länder weisen den Krankenhäusern derzeit ihre Leistungsgruppen zu. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt Nordrhein-Westfalen: Laut Gesundheitsministerium NRW können die Krankenhäuser dort seit dem 1. Januar 2026 Leistungen „nur noch anbieten, wenn diese ihnen in den Feststellungsbescheiden zugewiesen worden sind“. Für jede Abteilung stellt sich damit die Frage: Bleibt sie? Mehr zur Reform insgesamt lesen Sie in unserem Artikel zur Krankenhausreform.

Was eine Leistungsgruppe ist – in zwei Sätzen

Eine Leistungsgruppe fasst eng verwandte Behandlungen zusammen, zum Beispiel Endoprothetik Hüfte oder Stroke Unit. Für jede Leistungsgruppe legt das Gesetz Qualitätskriterien fest – für Ausstattung, Personal und dafür, welche weiteren Leistungsgruppen es am Standort oder bei einem Kooperationspartner geben muss (§ 135e SGB V).

Insgesamt gibt es laut BMG 61 Leistungsgruppen: die 60 aus Nordrhein-Westfalen und dazu die „Spezielle Traumatologie“. So hat es das KHAG im Frühjahr 2026 festgelegt.

Die wichtigste Regel für Ärzte: drei Fachärzte

Für Ärzte ist bei den Qualitätskriterien das Personal am wichtigsten. In Anlage 1 zu § 135e SGB V steht bei den meisten Leistungsgruppen – nach unserer Zählung bei 48 von 61 – dieselbe Anforderung: „Drei FA, mindestens Rufbereitschaft: jederzeit“. Eine Abteilung braucht also mindestens drei Fachärzte, damit rund um die Uhr jemand erreichbar ist.

Drei Fachärzte braucht es zum Beispiel für Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Intensivmedizin. Fünf für Interventionelle Kardiologie, Herzchirurgie, Pankreas- und Ösophaguseingriffe. Sechs für Herz- und Lebertransplantation.

Dazu kommt eine weitere Regel aus der Anlage, die Mindestvoraussetzung: Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie bekommt ein Krankenhaus nur, wenn es am selben Standort Intensivmedizin gibt. Die jeweils andere der beiden Leistungsgruppen muss es mindestens in Kooperation geben.

Was daraus folgt: Eine Abteilung, in der heute ein oder zwei Fachärzte arbeiten, dürfte ohne Verstärkung ihre Leistungsgruppe riskieren. Und Krankenhäuser, die eine Abteilung halten wollen, werden wahrscheinlich weiter Fachärzte suchen.

Was bleibt: die Grundversorgung

Nordrhein-Westfalen ist das erste Land, in dem die Zuweisung abgeschlossen ist. Und das Erste, was die Ergebnisse zeigen: Die Grundversorgung bleibt. Laut Gesundheitsministerium NRW wurden in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin „landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt“.

Das Ergebnis: 98,6% der Einwohner im Rheinland und 93,1% in Westfalen-Lippe erreichen mit dem Auto in 20 Minuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung.

Was weniger wird: planbare und hochspezialisierte Eingriffe

Anders sieht es bei planbaren Eingriffen und hochspezialisierter Behandlung aus. Laut Gesundheitsministerium NRW gab es für die Endoprothetik Hüfte 236 Anträge und 137 Zuweisungen – minus 42%. Bei der Behandlung von Speiseröhrenkrebs waren es 71 Anträge und 26 Zuweisungen – minus 63%. Ähnliche Zahlen zum Knie und zum Leberkrebs finden Sie in unserem Artikel zur Krankenhausreform.

Wichtig: Selbst wenn ein Krankenhaus alle Qualitätskriterien erfüllt, ist ihm die Leistungsgruppe nicht sicher. Denn: „Ein Anspruch auf Zuweisung einer Leistungsgruppe besteht nicht“, und bewerben sich mehrere Krankenhäuser, entscheidet die Landesbehörde (§ 6a KHG). Genau so ist die Konzentration in NRW entstanden.

Die Notfallversorgung trifft es deutlich weniger: Bei der Interventionellen Kardiologie gab es 165 Anträge und 141 Zuweisungen – minus 15%. Das Ministerium begründet das damit, dass kardiologische Angebote „stark notfallrelevant“ sind.

Nach unserer Beobachtung kommt es zur Zusammenführung von Abteilungen insbesondere in Ballungsgebieten – Köln, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, München: dort, wo mehrere Krankenhäuser in der Nähe dasselbe anbietenAm meisten leiden nach unserer Beobachtung unter der Reform Fachbereiche wie Geburtshilfe, Urologie und Chirurgie – bei der Chirurgie vor allem die planbaren und spezialisierten Eingriffe.

Gegen die Entscheidungen wird geklagt: Stand 22. Dezember 2025 waren in NRW laut Ministerium 94 Hauptsache- und 72 Eilverfahren anhängig – bei rund 6.200 Einzelentscheidungen. Eine Klage hat dort aber keine aufschiebende Wirkung.

Ausnahmen und Fristen

Ob die Qualitätskriterien erfüllt sind, prüft der Medizinische Dienst. Werden sie nicht mehr erfüllt, wird die Zuweisung aufgehoben (§ 6a KHG).

Ausnahmen gibt es dort, wo ein Krankenhaus für die flächendeckende Versorgung zwingend gebraucht wird. Aber auch dann wird die Leistungsgruppe in der Regel für höchstens drei Jahre zugewiesen, mit einer Verlängerung um höchstens drei weitere Jahre (§ 6a KHG). Laut BMG wurden die Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten vor allem für den ländlichen Raum erweitert.

Zu den Fristen: Nach den Äußerungen des Bundes, über die das Bayerische Gesundheitsministerium berichtet, sollen die Länder die Leistungsgruppen bis zum 31. Dezember 2026 zuweisen. Die Mindestzahl an Fällen je Leistungsgruppe, die Mindestvorhaltezahl (§ 135f SGB V), legt eine eigene Rechtsverordnung fest: Sie ist bis zum 12. Dezember 2026 zu erlassen und tritt frühestens ein Jahr danach in Kraft. Voll finanzwirksam wird die neue Vergütung laut BMG ab 2030.

Was das für Ihre Abteilung bedeutet

Drei Fragen, die Sie sich schon jetzt stellen sollten:

  1. Welche Leistungsgruppen hat Ihr Krankenhaus beantragt – und welche zugewiesen bekommen?
  2. Wie viele Fachärzte arbeiten in Ihrer Abteilung – und reicht das für die Regel „Drei FA, mindestens Rufbereitschaft: jederzeit“?
  3. Wenn Ihre Abteilung zusammengelegt wird: Wo in der Region gibt es eine Stelle für Sie? Nach unserer Beobachtung sind viele Ärzte zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht bereit, umzuziehen – umso wichtiger ist es, früh darüber nachzudenken.

Es ist besser, das rechtzeitig zu wissen, als es aus einem Schreiben zu erfahren.

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FAQ

Was sind Leistungsgruppen? Leistungsgruppen fassen eng verwandte Behandlungen zusammen, zum Beispiel Endoprothetik Hüfte oder Stroke Unit. Für jede legt das Gesetz Anforderungen an Ausstattung und Personal fest (§ 135e SGB V). Insgesamt gibt es laut BMG 61. Künftig erbringt ein Krankenhaus Leistungen nur in den Leistungsgruppen, die ihm das Land zugewiesen hat – in NRW gilt das seit dem 1. Januar 2026.

Wie viele Fachärzte braucht eine Leistungsgruppe? In den meisten Leistungsgruppen drei, rund um die Uhr erreichbar: „Drei FA, mindestens Rufbereitschaft: jederzeit“ (Anlage 1 zu § 135e SGB V). In komplexen Leistungsgruppen sind es mehr: fünf etwa für Interventionelle Kardiologie oder Herzchirurgie, sechs für Herz- und Lebertransplantation.

Welche Abteilungen bleiben? Nach den Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen vor allem die Grundversorgung: In den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin wurden laut Gesundheitsministerium NRW beinahe alle Anträge berücksichtigt. Auch die notfallrelevante Kardiologie wurde nur wenig reduziert.

Welche Abteilungen werden weniger? Planbare und hochspezialisierte. In Nordrhein-Westfalen bekamen laut Ministerium 42% weniger Krankenhäuser die Endoprothetik Hüfte zugewiesen, als sie beantragt hatten, bei der Behandlung von Speiseröhrenkrebs waren es 63% weniger. Bei der Interventionellen Kardiologie nur 15% weniger.

Bis wann werden die Leistungsgruppen zugewiesen? Nach den Äußerungen des Bundes bis zum 31. Dezember 2026, berichtet das Bayerische Gesundheitsministerium. In Nordrhein-Westfalen gelten die neuen Regeln bereits seit dem 1. Januar 2026 vollständig.

Igor Naumann, Karriereberater bei Apoli Ärztevermittlung

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